Unter einer Körung versteht man die Bewertung eines Hundes hinsichtlich seiner Zuchttauglichkeit. Bewertungen bei Ausstellungen, die der Hund eventuell schon bekommen hat, haben auf das Bestehen der Zuchtzulassung keinen Einfluss. Mithilfe der Körung soll erreicht werden, dass nur solche Hunde zur Zucht verwendet werden, die den vom Verein ProKromfohrländer e.V. festgelegten Anforderungen genügen.
Voraussetzung für die Körung ist das Mindestalter von 18 Monaten, das jeder Hund erreicht haben muss. Außerdem muss mit der Anmeldung zur Körung auch das Ergebnis einer umfassenden Gesundheitsuntersuchung vorliegen.
Eine Körung findet in zwei Etappen statt:
Im ersten Teil wird das Exterieur des Hundes bewertet. Hierzu zählt z.B. das Messen der Körpergröße und das Wiegen. Anschließend wird der Hund von einem anerkannten Zuchtrichter im Stand und in der Bewegung beurteilt. Er bewertet anhand des Standards und unseres Körkatalogs die Hunde nach ihrem Äußeren, nach dem Gebäude, nach Gangwerk, Knochenstärke, Winkelungen etc. Außerdem wird auf dem Tisch der Zahnstatus überprüft und die Beschaffenheit des Fells und der Pfotenballen im Protokoll festgehalten.
Im zweiten Teil, dem Wesenstest, wird der vierbeinige Kandidat verschiedenen Reizsituationen ausgesetzt, die den Alltag mit deinen Anforderungen simulieren. Deren Bewältigung lässt Rückschlüsse auf sein Wesen erkennen. Der Hund muss sich dabei als unbefangen, nervenstark, selbstsicher und gutartig erweisen. Zu jedem Zeitpunkt muss er von seinem Besitzer kontrolliert werden können.
Hat der Kandidat dies alles mit seinem Besitzer bewältigt, bekommt er auf seiner Original-Ahnentafel den Stempel für seine Zuchttauglichkeit und kann zur Zucht eingesetzt werden.