BEILIEGEND finden Sie zu den Beschlüssen der Generalversammlung der FCI 2011 in Paris die neuen Allgemeinen und rassespezifischen Richtlinien der FCI für das Kreuzen von Rassen und Rassevarietäten; diese sind seit dem 01.01.2012 in Kraft.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese Richtlinien
1) die gegenwärtige CACIB-Vergabe nicht beeinflussen,
2) das Zirkular 36/1973 und die diesbezügliche Beschlüsse der Generalversammlung von Acapulco (1984) ersetzen.
Bitte beachten Sie, dass das BEILIEGENDE Zirkular 83/2000 vom 22/11/2000 weiter gültig bleibt.
Diese Richtlinien sind ebenfalls auf unserer Homepage http://www.fci.be/commissions.aspx enthalten.
ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE RICHTLINIEN DER FCI FÜR DAS KREUZEN VON RASSEN UND RASSEVARIETÄTEN
1) Die FCI fördert die Kreuzung von Rassenvarietäten, um deren Genpool zu vergrößern und die Gesundheit der Tiere zu verbessern; für die Gesundheit der Hunde ist es nicht förderlich, wenn die Populationen zu klein sind.
Diese Empfehlung ersetzt das Zirkular 36/1973 vom 17/10/1973 sowie die Beschlüsse der FCI-Generalversammlung aus dem Jahr 1984 (Acapulco), berührt jedoch nicht die gegenwärtige CACIB-Vergabe.
2) Richtlinien für das Kreuzen von Varietäten einer Rasse können nur im Einvernehmen mit dem URSPRUNGSLAND und dem ANTRAGSTELLENDEN LAND unter Aufsicht der Wissenschaftlichen und der Zuchtkommission der FCI ausgearbeitet werden.
3) ALLGEMEINE UND RASSESPEZIFISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Verminderung von Gesundheitsproblemen oder von Problemen aufgrund eines ungesunden Körperbaus sollte es generell möglich sein, ENG VERWANDTE RASSEN oder RASSEVARIETÄTEN zu kreuzen. Dabei gilt:
GRÖSSE: Nur Kreuzen mit der nächsten Größenvarietät (wegen des Risikos beim Werfen).
LANGHAAR: Kreuzen von Langhaar mit Langhaar ergibt stets wieder Langhaar (wegen des rezessiven Gens).
FARBE: Niemals Merle mit Merle kreuzen, denn ein Viertel des Wurfs wird homozygot mit Letaldefekten oder Gesundheitsproblemen, wie Taubheit, belastet sein.
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BERGER BELGE (15): Kreuzen von Langhaar mit Rauhaar muss wegen des Risikos untypischer Haarstruktur vermieden werden.
CANICHE (172): Kreuzen von Grau (Silbergrau) mit Apricot oder Rotfalb muss wegen des Risikos untypischer Farben vermieden werden.
DACHSHUND (148): Kreuzen von Langhaar mit Rauhaar muss wegen des Risikos untypischer Haarstruktur vermieden werden.
DEUTSCHE DOGGE (235): Niemals Harlekin (Tigerdoggen) mit Harlekin (Tigerdoggen) kreuzen, denn ein Viertel des Wurfs wird homozygot mit Letaldefekten belastet.
DEUTSCHE DOGGE (235): Harlekin (Tigerdoggen) nicht mit anderen Farben als Schwarz kreuzen. Harlekin ist Schwarz mit sehr viel Weiß verursacht durch Harlekin- und Merle-Gene.
DEUTSCHE DOGGE (235): Blau nur mit Blau oder Schwarz kreuzen, nicht mit anderen Farben. Blau ist blasses Schwarz. Diese Farbe wird von einem Allel hervorgerufen, das auch die Farbe der Nase und der Augen abschwächt.
DEUTSCHER SPITZ (97): Nur Grau mit Grau kreuzen.
DEUTSCHER SPITZ (97): Braun nur mit Schwarz kreuzen, denn das Kreuzen mit anderen Farben führt zu untypischen braunen oder Fleischnasen.
HOLLANDSE HERDERSHOND (223): Kreuzen von Langhaar mit Rauhaar muss wegen des Risikos untypischer Haarstrukturen vermieden werden.
ZWERGSCHNAUZER (183): Kreuzen von Pfeffer-und-Salz mit Schwarz-und-Silber muss vermieden werden, um die rezessive Farbe Schwarz-und-Silber bei der Rasse zu erhalten.
SCHWEIZER LAUF- UND NIEDERLAUFHUND, Typ Schwyzer (59/60): Weiß/Rot nur mit Weiß/Rot kreuzen.
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